Mit den „Hartz IV”-Gesetzen wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab dem 1.1.2005 zu einer einheitlichen Leistung „Grundsicherung für Arbeitssuchende” zusammengefasst (Sozialgesetzbuch - SGB II. geändert durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl 2003 I S.
Zur Wiedereingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (= Arbeitslosengeld II - Empfängern) haben die Agentur für Arbeit (AA) oder die Arbeitsgemeinschaft (ARGE - Zusammenschluss einer AA und einer Kommune) u. a. die Möglichkeit. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen nach §
Hierbei sollen sich die AA bzw. ARGE Einrichtungen Dritter, hier vor allem der Träger der freien Wohlfahrtspflege bzw. gemeinnütziger Organisationen und kommunaler Beschäftigungsgesellschaften, bedienen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben durchzuführen (§ 17 SGB II).
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