Der Deutsche Bühnenverein hatte um Klärung der lohnsteuerlichen Fragen gebeten, die sich daraus ergeben, dass Arbeitgeber gastspielverpflichteten Künstlern die im Zusammenhang mit der Gastspieltätigkeit anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten ersetzen.
Nach Erörterung der einzelnen Fallgestaltungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergibt sich folgendes:
Der Künstler ist an einer Bühne spielzeitverpflichtet, d. h. fest angestellt. Das gesamte Ensemble der Bühne begibt sich auf eine Gastspielreise.
Die Reisekosten können nach Maßgabe der im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltenden steuerlichen Bestimmungen steuerfrei ersetzt werden.
Der Künstler ist bei einem Tourneetheater fest angestellt. Dieses Theater hat keine eigene Stammbühne.
Ein steuerfreier Ersatz der Aufwendungen des Künstlers, die im Zusammenhang mit den Fahrten zu den einzelnen Spielorten entstehen, ist nach den Regelungen möglich, die für Auswärtstätigkeiten gelten.
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