Zur Frage der steuerlichen Beurteilung von internationalen Kindergärten, deren Beiträge weit über denen kommunaler oder kirchlicher Kindergärten liegen, ist folgende Auffassung zu vertreten:
Ein internationaler Kindergarten, der von den Eltern der betreuten Kinder angemessene und lediglich kostendeckende Leistungsentgelte verlangt, fördert die Allgemeinheit und erfüllt damit die Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|