Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen bei Wasserversorgungsunternehmen wird auf die Erläuterungen des o. g. BMF-Schreibens hingewiesen.
Diese Rundverfügung ersetzt die Rundverfügung vom 11.05.1999 - S 7106 A - 62 - St IV 10.
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