Die Grundsätze zur Beendigung der Organschaft in Insolvenzfällen sind im Abschn. 2.8 Abs. 12 UStAE geregelt. Die mit BMF-Schreiben vom 04.03.2021 (BStBl 2021 I S. 316) aufgenommenen Grundsätze des BFH-Urteils vom 27. November 2019,
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