OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.02.2005
S 7106 A - 117 - St I 1.10

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.02.2005 (S 7106 A - 117 - St I 1.10) - DRsp Nr. 2008/88702

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 07.02.2005 - Aktenzeichen S 7106 A - 117 - St I 1.10

DRsp Nr. 2008/88702

Umsatzsteuerpflicht der von der öffentlichen Hand betriebenen Krematorien

Nach den einschlägigen Beschlüssen der Referatsleiter Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder begründet die Tätigkeit der von der öffentlichen Hand betriebenen Krematorien - ungeachtet der bisherigen Verwaltungsauffassung - einen Betrieb gewerblicher Art, wenn nach den landesrechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit der Übertragung der Aufgabe des Betriebs von Feuerbestattungen auf Private besteht.

Nach § 7 des Gesetzes über die Feuerbestattungen vom 15.05.1935 in der in Hessen geltenden Fassung kann es auch privaten Unternehmern genehmigt werden, ein Krematorium zu betreiben. Nach der OFD Kenntnis ist dies auch zumindest einem Betreiber gestattet worden.