OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.05.1997
S 7198 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.05.1997 (S 7198 A) - DRsp Nr. 2008/91900

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 07.05.1997 - Aktenzeichen S 7198 A

DRsp Nr. 2008/91900

§ 9 UStG Verzicht auf die Steuerbefreiung für die Vermietung von Gebäuden an Betreiber von Heimen, die zur Unterbringung von Senioren genutzt werden

1. Vermietung von Gebäuden, mit deren Errichtung nach dem 31.5.1984 und vor dem 11.11.1993 begonnen wurde und die vor dem 1.1.1998 fertiggestellt werden.

Gem. § 9 Abs. 2 i. V. mit § 27 Abs. 2 UStG 1993 (in der durch das StMBG v. 21.12.1993 geänderten Fassung) ist bei der Vermietungsleistung des Eigentümers an den Betreiber eines Seniorenheims die Option ausgeschlossen, wenn das Gebäude in der Endphase Wohnzwecken oder anderen nichtunternehmerischen Zwecken dient.

Zur Beurteilung, in welchem Umfang das Gebäude Wohnzwecken dient, ist auf den zwischen dem Betreiber und den einzelnen Heiminsassen geschlossenen Vertrag abzustellen. Der Heimvertrag, der aus Elementen des Dienst-, Miet- sowie des Kaufvertrags zusammengesetzt ist, bildet einen einheitlichen Vertrag, dessen Schwerpunkt die umsatzsteuerrechtliche Einordnung als Wohn- oder Pflegevertrag bestimmt. Auf die Bezeichnung des Vertrags oder des Heims kommt es für diese Beurteilung nicht an. Vielmehr ist entscheidend, ob die Pflege bei dem in Frage stehenden Heimvertrag derart in Vordergrund steht, daß sie dem Vertrag das Gepräge gibt (BFH-Urt. v. 21.4.1993 - XI R 55/90, BStBl 1994 Teil II S. 266).