Hessischer Minister der Finanzen, Erlaß vom 18.04.1986 - S 2163 A - 5 - II B 11
Baumschulkulturen sind mehrjährige Pflanzungen, die nach einer bestimmten Kulturzeit einen einmaligen Ertrag durch Verkauf erbringen. Die jährliche mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme bei diesen Kulturen ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zur Vereinfachung wird folgendes zugelassen:
Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten folgende ha-Richtsätze:
Rhododendren und Azaleen | 25.300,- DM |
sonstige Ziergehölze aller Art | 18.400,- DM |
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden | 7.600,- DM |
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden | 8.300,- DM |
Obstgehölze aller Art | 10.100,- DM |
Diese Richtsätze beruhen auf der Annahme, dass selbst aufgezogenes Pflanzenmaterial verwendet wird.
In den unter Tz. 1.1 genannten Richtsätze sind folgende reine Pflanzenwerte je ha Baumschulfläche enthalten:
Rhododendren und Azaleen | 17.700,- DM |
sonstige Ziergehölze aller Art | 13.800,- DM |
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden | 3.500,- DM |
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden | 3.700,- DM |
Obstgehölze aller Art |
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