Im Rahmen einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage diskutiert, ob in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer eine Monatskarte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel privat anschafft und diese auch zu dienstlichen Zwecken einsetzt (Fahrten bei einer Auswärtstätigkeit), ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegt oder eine steuerfreie Erstattung nach § 3 Nummer 13 oder 16 EStG in Betracht kommt.
Hierzu bitte ich die folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer eine Monatskarte für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs selbst privat anschafft und diese auch für dienstliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nutzt, kommt eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber nach § 3 Nummer 13 oder 16 EStG in Betracht. Es gelten die Grundsätze des steuerlichen Reisekostenrechts. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse ist zu verneinen.
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