OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.07.1999
S 2181 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.07.1999 (S 2181 A) - DRsp Nr. 2008/92225

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 08.07.1999 - Aktenzeichen S 2181 A

DRsp Nr. 2008/92225

§ 7a EStG Willkürlichkeit von Anzahlungen auf Anschaffungskosten; „Prognose” des Bautenstands, der am Ende des auf die Anzahlung folgenden Jahres zu erwarten ist

Anzahlungen auf Anschaffungskosten sind Vorleistungen, die in Erfüllung eines späteren Anschaffungsgeschäfts erbracht werden (vgl. R 45 Abs. 5 Satz 1 EStR 1998, H 45 „Anzahlungen auf Anschaffungskosten” EStH 1998 und Tz. 8 des BMF-Schreibens v. 29.3.1993, BStBl 1993 I S. 279 - ESt-Kartei FördG Karte 4). Die steuerliche Anerkennung einer Anzahlung auf Anschaffungskosten ist jedoch zu versagen, soweit die Zahlung als willkürlich und damit als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i. S. des § 42 AO zu qualifizieren ist.

Eine Anzahlung gilt grundsätzlich nicht als willkürlich, wenn das WG spätestens im folgenden Jahr geliefert wird (vgl. R 45 Abs. 5 Satz 6 EStR 1998). Bei Erwerb eines Gebäudes ist die Willkürlichkeit von Zahlungen auch nicht anzunehmen, soweit im Jahr der Zahlung und im folgenden Kj voraussichtlich eine Gegenleistung erbracht wird, die die Anforderung eines Teilbetrags nach § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträger-VO, (vgl. H 45 „Anzahlungen auf Anschaffungskosten” EStH 1998 sowie BMF-Schreiben v. 10.12.1997, BStBl 1997 I S. 1019 - ESt-Kartei § 7a Karte 5) rechtfertigen würde (R 45 Abs. 5 Satz 7 EStR 1998).