Zu o. g. Themen hat der BMF in Einzelsachen nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung genommen:
1. Nach dem BMF-Schreiben v. 6. 12. 1996 (BStBl 1996 I S. 1438) hat der Stpfl. die Einhaltung des Mindesttodesfallschutzes bei Abschluß des Versicherungsvertrags und bei Beitragsänderungen durch gesonderten Ausweis des Versicherers nachzuweisen. Dies bedeutet, daß der gesonderte Ausweis bei Vertragsabschluß und bei Beitragsänderungen unverzüglich zu erstellen und als für den Sonderausgabenabzug der Beiträge und die Steuerfreiheit der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen der Steuererklärung beizufügen ist.
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