Es ist die Frage gestellt worden, ob bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Gewinns aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft nach §
Sachverhalt:
Die B-KG hält eine Beteiligung an der C-GmbH. Die Mitunternehmerin A-GmbH veräußert ihre Beteiligung an der B-KG an einen Dritten. In dem Gewinn der A-GmbH aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils sind auch stille Reserven enthalten, die auf die Beteiligung der B-KG an der C-GmbH entfallen.
Nach §
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