Bei den deutsch-russischen Verständigungsgesprächen im August 2005 und Januar 2006 haben Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und Vertreter des Finanzministeriums der Russischen Föderation zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des Abkommens Folgendes vereinbart:
Siehe Rundverfügung vom 12.04.2006 - S 1301 A - 77.02 - St 5a - Kartei
Zur Entlastung von deutscher Abzugssteuer wurde folgendes vereinbart:
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