Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG (z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften) verteilt werden, bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:
1 Werbegeschenke, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 EStG fallen
Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, fallen bei der Einkommensteuer unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 75,00 DM (40,00 Euro) übersteigen und/oder für diese Aufwendungen keine besonderen Aufzeichnungen geführt worden sind. Wegen der Einzelheiten hierzu verweise ich auf Tz. 1.2 des BMF-Schreibens vom 05. 11. 1999, BStBl 1999 I S. 964. Im Übrigen ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung dieser Geschenke zu unterscheiden:
1.1 Werbegeschenke, die vor dem 01. 04. 1999 verteilt wurden
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