OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.07.2001
S 7300

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.07.2001 (S 7300) - DRsp Nr. 2008/80636

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.07.2001 - Aktenzeichen S 7300

DRsp Nr. 2008/80636

Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen verteilt werden

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG (z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften) verteilt werden, bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:

1 Werbegeschenke, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 EStG fallen

Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, fallen bei der Einkommensteuer unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 75,00 DM (40,00 Euro) übersteigen und/oder für diese Aufwendungen keine besonderen Aufzeichnungen geführt worden sind. Wegen der Einzelheiten hierzu verweise ich auf Tz. 1.2 des BMF-Schreibens vom 05. 11. 1999, BStBl 1999 I S. 964. Im Übrigen ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung dieser Geschenke zu unterscheiden:

1.1 Werbegeschenke, die vor dem 01. 04. 1999 verteilt wurden