Nachstehend abgedruckt übersendet die OFD (auszugsweise) das BMF-Schreiben v. 14.11.2000 - IV D 3 - S 1301 Fra - 6/00 an die obersten FinBeh der Länder mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Aufgrund der Änderungen des französischen Rechts bei der Gewährung der Steuergutschrift an in- und ausländische Aktionäre französischer KapGes weist die OFD auf folgendes hin:
Bis einschl. 1997 wurde die französische Steuergutschrift den in Deutschland ansässigen Aktionären einheitlich in Höhe von 50 v. H. der gezahlten Bruttodividende gewährt. Bei einer KapGes als Dividendenempfängerin wurde (und wird) die Steuergutschrift nach Art. 9 Abs. 4 DBA/Frankreich nicht gewährt, wenn sie zu mindestens 10 v. H. an der ausschüttenden französischen Gesellschaft beteiligt ist, da Schachteldividenden gem. Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA/Frankreich in Deutschland von der Besteuerung freigestellt sind.
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