Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die untergesetzlichen Regelungen des Spendenrechts durch eine Änderung der EStDV neu gefasst. Die Regelung tritt zum 01.01.2000 in Kraft.
Wesentliche Neuerung ist der Verzicht auf das Durchlaufspendenverfahren, so dass ab dem 01.01.2000 alle gemeinnützigen Körperschaften zum unmittelbaren Spendenempfang berechtigt sind und Spendenbestätigungen ausstellen können. Es ist jedoch auch weiterhin zulässig, steuerbegünstigte Spenden im Durchlaufspendenverfahren zu leisten.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|