Aufgrund des Ergebnisses einer Erörterung der o. a. Rechtsfrage durch die ESt-Referenten der obersten FinBeh des Bundes und der Länder bittet die OFD die Auffassung zu vertreten, daß die Tätigkeit von ärztlich nicht vorgebildeten Psychotherapeuten als freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusehen ist, wenn die Psychotherapeuten ihre Tätigkeit aufgrund von Zuweisungen der Patienten durch Ärzte und unter ärztlicher Verantwortung ausüben. Dies gilt auch für psychotherapeutisch ausgebildete Akademiker mit einem anderen Hochschulabschluß als in Psychologie, für analytische Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten und für Kandidaten, die am Ende ihrer Zusatzausbildung bei einem anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut stehen.
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