Mit Urt. v. 11. 7. 1996 - IV R 103/94 -, hat der BFH entschieden, daß Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes für einen betrieblich beteiligten Gesellschafter grundsätzlich innerhalb der gesonderten Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren sind. Dies widerspricht der im BMF-Schreiben v. 29. 4. 1994 (BStBl I S. 282) unter Tz. 2 vertretenen Auffassung, wonach die Umqualifizierung der Einkünfte erst auf der Ebene des Gesellschafters erfolgt. Im Hinblick auf das Revisionsverfahren IX R 36/96, in dem die gleiche Rechtsfrage zu entscheiden ist, sind die Grundsätze des BFH-Urt. v. 11. 7. 1996 (a. a. O.) nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.