Für die Verwirklichung des § 17 Abs. 1 EStG ist eine entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile erforderlich. Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung dafür, dass ein (teilweise) unentgeltliches Geschäft vorliegt (BFH vom 07.03.1995,BStBl 1995 II, 693 m. w. N.). Um diese Vermutung zu widerlegen, muss der vereinbarte Kaufpreis den tatsächlichen Unternehmenswert widerspiegeln.
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