OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.07.2012
S 2137 A - 66 - St 210

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.07.2012 (S 2137 A - 66 - St 210) - DRsp Nr. 2012/80705

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.07.2012 - Aktenzeichen S 2137 A - 66 - St 210

DRsp Nr. 2012/80705

Rückstellung für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtung)

Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflichtungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- oder Nutzungsverträge), in der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte nicht sofort zu erstatten, sondern mit den in Zukunft zu erhebenden Entgelten zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen), nehme ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Dauerschuldverhältnisse sind schwebende Geschäfte im Sinne von R 5.7 Absatz 7 EStR. Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften werden nicht passiviert, es sei denn, das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung ist durch Erfüllungsrückstände gestört.