OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.09.1997
S 0130 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.09.1997 (S 0130 A) - DRsp Nr. 2008/83756

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.09.1997 - Aktenzeichen S 0130 A

DRsp Nr. 2008/83756

§ 30 AO Offenbarungen zur Verfolgung von Verstrickungs-, Siegelbrüchen und ähnlichen Taten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten

Die Befugnis zur Offenbarung der Verhältnisse eines anderen zur Verfolgung von Verstrickungs-, Siegelbrüchen und ähnlichen Taten im Zusammenhang mit der Vollstreckungstätigkeit der FinVerw gegenüber Gerichten oder Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO. Das zwingende öffentliche Interesse an der Offenbarung folgt daraus, daß sich die strafrechtlich relevanten Handlungen gegen die Gesetzmäßigkeit des Steuerverfahrens als ganzes - Steuererhebung und Steuerverstrickung - richten.