OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.10.2000
S 2256

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.10.2000 (S 2256) - DRsp Nr. 2008/80558

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.10.2000 - Aktenzeichen S 2256

DRsp Nr. 2008/80558

Verkauf von sich im Privatvermögen eines Steuerpflichtigen befindenden Wertpapieren innerhalb der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Bei der Ermittlung von sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch die Veräußerung von Wertpapieren - insbesondere Aktien - bitte ich, Folgendes zu beachten:

I. Allgemeines zur Verwahrung von Wertpapieren

Bei der Verwahrung von Wertpapieren ist zwischen zwei Verwahrungsarten zu unterscheiden:

a) Sammelverwahrung (Girosammelverwahrung)

b) Sonderverwahrung (sogenannte ,,Streifbandverwahrung'')

Bei der Girosammelverwahrung verliert der Wertpapierinhaber das Einzeleigentum an bestimmten Wertpapieren und wird stattdessen Bruchteilseigentümer an allen Papieren einer Art und Gattung, die gemeinsam im Girosammeldepot verwahrt werden (§§ 5 ff. des Depotgesetzes - DepotG -).