Das mit der Bezugsverfügung bekannt gegebene Merkblatt zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer Personenkraftwagen und ihrer Anhänger ist klarstellend wie nachfolgend dargestellt zu ergänzen.
Die dritte Spiegelaufzählung unter Tz. 1.2 ist wie folgt zu fassen:
„- das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist und nur vorübergehend im Inland genutzt wird”
Eine geänderte Fassung des Merkblatts zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer Personenkraftwagen und ihrer Anhänger folgt anbei.
Die Benutzung eines ausländischen Personenkraftwagens (Anhängers) im Inland ist
grundsätzlich steuerfrei,
steuerpflichtig, wenn
ein Standort im Inland begründet wird,
eine entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern vorliegt, (die nicht ausnahmsweise nach einem
grundsätzlich steuerpflichtig,
steuerfrei, wenn
die Benutzung ausschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters erfolgt (z.B. Werkstattfahrt),
sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet,
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