Nach dem BMF-Schreiben vom 16. August 2000 (BStBl 2000 I, 1218), [siehe ofix: EStG 6/46] können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Dieses Verfahren kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 enden (BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2015, BStBl 2015 I, 1027).
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der Abzinsung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schadenrückstellungen im Sinne von § 341g HGB) ab 2017 Folgendes:
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