Es treten vermehrt Fälle auf, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich Gutscheine ausstellen, die den Arbeitnehmer berechtigen, bei einem fremden Dritten Waren oder Dienstleistungen zu beziehen. Die Abrechnung erfolgt anschließend zwischen dem Arbeitgeber und dem fremden Dritten.
Die umsatzsteuerlichen Folgen werden nachfolgend beschrieben. Dabei sind zwei Arten von Gutscheinen zu unterscheiden.
Vom Unternehmer ausgegebene Sachgutscheine berechtigen den Arbeitnehmer zum Bezug einer nach Art und Menge bezeichneten Ware oder Dienstleistung; ein anzurechnender Betrag oder Höchstbetrag ist nicht angegeben. Diese Gutscheine fallen unter die „44-Euro-Freigrenze” des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (vgl. ESt-Kartei zu § 8 Fach 3 Karte 13).
Beispiel:
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