OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.02.2004
S 7109 A - 2 - St I 1.10

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.02.2004 (S 7109 A - 2 - St I 1.10) - DRsp Nr. 2008/87678

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.02.2004 - Aktenzeichen S 7109 A - 2 - St I 1.10

DRsp Nr. 2008/87678

Zuwendungen des Unternehmers an das Personal in Form von Gutscheinen Abgrenzung von Sachgutscheinen, die unter die „44-Euro-Freigrenze” des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG fallen, und Wertgutscheinen

Es treten vermehrt Fälle auf, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich Gutscheine ausstellen, die den Arbeitnehmer berechtigen, bei einem fremden Dritten Waren oder Dienstleistungen zu beziehen. Die Abrechnung erfolgt anschließend zwischen dem Arbeitgeber und dem fremden Dritten.

Die umsatzsteuerlichen Folgen werden nachfolgend beschrieben. Dabei sind zwei Arten von Gutscheinen zu unterscheiden.

1. Sachgutscheine

Vom Unternehmer ausgegebene Sachgutscheine berechtigen den Arbeitnehmer zum Bezug einer nach Art und Menge bezeichneten Ware oder Dienstleistung; ein anzurechnender Betrag oder Höchstbetrag ist nicht angegeben. Diese Gutscheine fallen unter die „44-Euro-Freigrenze” des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (vgl. ESt-Kartei zu § 8 Fach 3 Karte 13).

Beispiel: