OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.03.1997
S 7198 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.03.1997 (S 7198 A) - DRsp Nr. 2008/91896

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.03.1997 - Aktenzeichen S 7198 A

DRsp Nr. 2008/91896

§ 9 UStG Beschränkung der Option nach Abs. 1 bei der Veräußerung eines Grundstücks auf abgrenzbare Grundstücksteile

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung wurde ein Gebäude umsatzsteuerrechtlich stets als ein einheitlicher Liefergegenstand angesehen. Demzufolge war bei der Veräußerung eines Gebäudes eine Option nur insgesamt möglich. Eine Teilbarkeit der Leistung kam danach nicht in Betracht (vgl. Rdvfg. v. 5.4.1989 - S 7100 A - 124 - St IV 10; USt-Kartei OFD Ffm. zu § 1 S 7100 bish. K. 17).

Der BFH hat nunmehr mit Urt. v. 26.6.1996 - - entschieden, daß bei der Veräußerung eines Grundstücks der Verzicht auf die Steuerbefreiung gem. § Abs. i. V. mit § Nr. 9 Buchst. a auf einen abgrenzbaren Teil beschränkt werden kann. Das BFH-Urt. wurde im BStBl 1997 II S. 98 veröffentlicht und ist auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.