Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist gebeten worden, eine Regelung einzuführen, die es Unternehmern erlaubt, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiterhin monatlich abgeben zu können, wenn sich unter Einbeziehung der Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG i. V. mit § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG schuldet, eine Umsatzsteuerzahllast von mehr als 6.136 Euro für das vorangegangene Kalenderjahr ergeben würde.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF hierzu wie folgt Stellung genommen:
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|