Mit Wirkung ab 1.1.2005 wurden das
Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Betreuten Wohnens sollen den Bewohnern Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben in der eigenen Wohnung bieten, wobei eine kontinuierliche, jedoch nicht auf die ständige Anwesenheit eines Betreuungspersonals ausgerichtete Betreuung erfolgt. Die Förderung und Versorgung zielt insbesondere darauf ab,
die Unabhängigkeit von stationärer bzw. teilstationärer Hilfe im Bereich Wohnen zu erhalten oder zu erreichen
eine Ausbildung zu erlangen
eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige geeignete Tätigkeit auszuüben und selbständig den Alltag zu bewältigen sowie
Kontakte zu Nachbarn, Freunden etc. aufzubauen und ggf. auch in Familie oder Partnerschaft zu leben.
Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurde für Hessen zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Leistungsträger auf Landesebene
der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.
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