OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.04.2004
S 2241 A - 64 - St II 2.02

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.04.2004 (S 2241 A - 64 - St II 2.02) - DRsp Nr. 2008/87707

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 19.04.2004 - Aktenzeichen S 2241 A - 64 - St II 2.02

DRsp Nr. 2008/87707

Ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds; Zahlungen an den Lizenznehmer für Filmvermarktung

Es sind zwei neue Medienfonds-Modelle bekanntgeworden, die wie folgt gestaltet sind:

Modell 1

Die Fondsgesellschaft erwirbt von einem Produzenten die Filmrechte an Filmen zum Zweck der Verwertung. Mit der Vermarktung wird eine andere Gesellschaft (= Lizenznehmer) beauftragt, die hierfür von, der Fondsgesellschaft einen hohen Betrag als Ersatz der Vermarktungsaufwendungen erhält. Der Lizenznehmer wiederum verpflichtet sich zur Zahlung laufender fixer Lizenzzahlungen sowie eines festen Kaufpreises nach Ablauf der Laufzeit des Fonds (z.B. 10 Jahre). Zweck der Konstruktion ist es, mit der Zahlung der Vermarktungskosten sofort abzugsfähigen Aufwand und damit entsprechende Verluste beim Fonds zu generieren, den dieser dann seinen Anlegern zuweisen kann.

Modell 2