Der BFH hat mit Urteil vom 14. Juni 2007 -
Das BMF hatmit Schreiben vom 16.1.2008 (BStBl 2008 I S. 293)zu der Anwendung des BFH-Urteils vom 14. Juni 2007 - a. a. O. Stellung genommen.
Danach beschränkt sich die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG bei einer Veräußerung von Waren in einem Hofladen oder einer anderen Verkaufseinrichtung (z. B. mobiler Marktstand) auf die im eigenen Betrieb erzeugten land- und forstwirtschaftlichen Produkte.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|