Es ist gefragt worden, ob der Turm einer Windkraftanlage als Betriebsvorrichtung oder als Gebäude zu behandeln ist. Die Türme weisen eine Höhe von etwa 60 m und eine Grundfläche von rund 8 qm sowie Turmabschlüsse von ca. 3 qm auf. Der umbaute Raum beträgt ca. 330 cbm. Die Türme haben als Zutrittsmöglichkeit eine Tür.
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