Mit Urteil vom 29.01.2009 -
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Das BFH-Urteil vom 29.01.2009,BStBl II 2009,
Wirtschaftliche Eingliederung nach Anordnung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
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