Durch das Rettungsassistentengesetz v. 10. 7. 1989 (BGBl 1989 I S.
Auf Anfrage hat der BdF nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder mitgeteilt, daß es sich in beiden Fällen um Berufe handelt, die den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Heilberufen ähnlich sind.
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