1. Entstehungsmöglichkeiten von jungem Verwaltungsvermögen
1.1 Entstehung durch Umschichtung (Aktivtausch) bspw. von Wertpapieren
Mit Gerichtsbescheiden vom 07.05.2018 hat das Finanzgericht München (Az. 10 K 468/17 und 10 K 470/17) entschieden, dass zum jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das innerhalb dieses Zeitraums in einem bestehenden Wertpapierdepot umgeschichtete oder zugekaufte Verwaltungsvermögen (sogenannte Umschichtungsfälle) gehört. Diese Entscheidung hat der BFH im Revisionsverfahren mit Urteilen vom 22.01.2020 (Az. II R 21/18 und II R 18/18) bestätigt.