OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.11.2000
S 2223 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.11.2000 (S 2223 A) - DRsp Nr. 2008/84252

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 20.11.2000 - Aktenzeichen S 2223 A

DRsp Nr. 2008/84252

§ 10b EStG Zuwendungsbestätigungen; Spendensammelaktionen durch kirchliche juristische Personen des öffentlichen Rechts

In den Fällen, in denen Pfarrgemeinden (eigenständige juristische Personen des öffentlichen Rechts) im Rahmen von Spendenaktionen (z. B. Adveniat, Misereor u. a.) Spenden sammeln und diese an das Bistum (ebenfalls eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts) weiterleiten, das die Gelder dann an Adveniat, Misereor usw. weiterleitet, ist die Bestätigung über die Weiterleitung der Gelder - abweichend von den mit BMF-Schreiben v. 18.11.1999, BStBl 1999 I S. 979 veröffentlichten Muster - wie folgt zu fassen:

„Die Zuwendung wird entsprechend den Angaben des Zuwendenden an …(Name des Bistums mit Hinweis auf die öffentlich-rechtliche Organisationsform) … weitergeleitet zur weiteren Verwendung durch … (Name des Letztempfängers, z. B. Misereor)…”

Zum vereinfachten Zuwendungsnachweis weist die OFD auf folgendes hin: