In der Anlage 1 sind die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.02.2006 über Steuererklärungsfristen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung übersendet.
Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Der Vordruck ESt 1 „Öffentliche Aufforderung” (Lager-Nr. 325a) ist bereits ausgeliefert worden. Die OFD bittet, rechtzeitig zu veranlassen, dass in geeigneter Form (Bekanntmachung; Aushang des Vordrucks Lager-Nr. 325a im Finanzamt, bei Gemeinden und anderen Behörden) zur Abgabe der Steuererklärungen 2005 öffentlich aufgefordert wird.
Dem Hessischen Rundfunk und der Deutschen Presseagentur sind heute Pressemitteilungen übersandt worden. Sofern keine Kosten entstehen, wird gebeten, auch eine entsprechende Veröffentlichung unter Verwendung der Anlage 2 in der örtlichen Presse zu veranlassen.
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