In der nachfolgenden Übersicht sind die Änderungen des Investitionszulagengesetzes 1996 durch das Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern vom 18.08.1997 (BStBl. 1997 I S. 790), das
Auf eine Darstellung der Investitionszulagensätze und deren Voraussetzungen bei Investitionen in Berlin (West) gemäß § 11 Abs. 2 InvZulG - insbesondere unter Berücksichtigung der Änderung des § 11 Abs. 2 InvZulG durch das Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern vom 18.08.1997 (a.a.O.) - wird verzichtet.
Anspruchsberechtigter | Inv.Beginn | Inv.Abschluss | Zulagesatz | Rechtsgrundlage |
alle Betriebe | unerheblich | 01.01.1991 - 30.06.1992 | 12 % | § 3 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG |
alle Betriebe | 01.01.1991 - 31.12.1992 | 01.07.1992 - 31.12.1994 | 8 % | § 3 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 InvZulG |
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