Bezüglich allgemeiner Ausführungen zu § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG verweist die OFD auf die oben genannte Bezugsverfügung sowie auf die Verfügung vom 14.3.2002 - S 2221 A - 67 - St II 27.
Ein Schulbesuch, für den Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu berücksichtigen sind, kommt regelmäßig erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht und der Möglichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen einschließlich öffentlicher Vorschulen in Betracht (BFH-Urteil vom 16.11.2005,BStBl 2006 II S. 377).
Nach §
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