Die Entscheidungen des BFH werden, soweit sie nicht ausschließlich Bedeutung für einen Einzelfall haben, im Bundessteuerblatt (BStBl) Teil II (früher Teil III) amtlich veröffentlicht. Vorab werden die zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidungen auf den Internet-Seiten des BMF mit einer Kurzbeschreibung in einer sog. ‘Grünen Liste’ bekanntgemacht. Bereits durch die Aufnahme in diese Liste sind die Entscheidungen (zwingend) bei der Bearbeitung gleichgelagerter Steuerfälle zu beachten. Eine neue Prüfung hinsichtlich der Anwendung der BFH-Entscheidung kann jedoch erforderlich sein, wenn z.B.
neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten sind,
neue Rechtserkenntnisse eine andere Beurteilung der entschiedenen Rechtsfragen rechtfertigen können oder
die Entscheidung schon lange zurückliegt und an ihr wiederholt Kritik geübt worden ist.
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