Das Bundesministerium des Innern unterstützt im Wege von Projektförderungen zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports.
Gefördert werden können hierbei Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren.
Es kommen daher nur Spezialtrainingsstätten, die in erster Linie dem Leistungssport dienen, für eine Förderung in Betracht (z. B. Bob- und Rodelbahnen, Wasserspringhallen, Sprungschanzen).
Für Sportstätten im Freien (Stadien etc.). Saunen oder allgemeine Sporthallen und Krafträume besteht demgegenüber keine Förderungsmöglichkeit.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören laut Zweckbestimmung der Zuwendungsbescheide originäre Ausgaben der Olympiastützpunkte, Trainermischfinanzierungen sowie die Häuser der Athleten.
Durch die Zuwendung des Bundes sollen hierbei die allgemeinen Betriebs- und Unterhaltungskosten der Sportstätte wie z. B. Heizung, Wasser, Abwasser, Strom, Reinigung aber auch Kosten für das Funktionspersonal (mit-)finanziert werden.
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