OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.02.2006
S 7160h A - 2 - St I 2.30

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.02.2006 (S 7160h A - 2 - St I 2.30) - DRsp Nr. 2008/89865

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 23.02.2006 - Aktenzeichen S 7160h A - 2 - St I 2.30

DRsp Nr. 2008/89865

Umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Portfoliomanagement-Leistungen

Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentgesetz von der Umsatzsteuer befreit. Der erläuternde Zusatz „… nach dem Investmentgesetz…” ist nicht auf die Tätigkeit „Verwaltung” sondern auf das Objekt der Verwaltung, das „Sondervermögen” zu beziehen.

Das Investmentgesetz definiert sowohl inländische als auch ausländische Sondervermögen.

Nach § 2 Abs. 2 Investmentgesetz (InvG) sind Sondervermögen Investmentfonds, die von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Vertragsbedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Kapitalanlagegesellschaft zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden, und bei denen die Anleger das Recht zur Rückgabe der Anteile haben.