OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.06.1999
S 2432 A - 5 - St II 31

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.06.1999 (S 2432 A - 5 - St II 31) - DRsp Nr. 2008/81995

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 23.06.1999 - Aktenzeichen S 2432 A - 5 - St II 31

DRsp Nr. 2008/81995

§ 1 VermBG Anlage von vermögenswirksamen Leistungen bei ausländischen Kreditinstituten; Gleichstellung der Kreditinstitute in EU-Ländern mit inländischen Kreditinstituten ; Rdvfg. vom 14.08.1997 - Az.: w.o. -

Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind nach dem EG-Vertrag inländische Kreditinstitute und Kreditinstitute in EU-Mitgliedstaaten bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen gleich zu behandeln.

An der bisherigen Verwaltungsauffassung, wonach vermögenswirksame Leistungen im Sinne des 5. VermBG nur bei inländischen Kreditinstituten angelegt werden konnten, wird danach nicht mehr festgehalten. Anlagen bei Kreditinstituten mit Sitz außerhalb von EU-Mitgliedstaaten sind weiterhin nicht sparzulagebegünstigt.