Die „Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen” bestehen auf der Grundlage der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs - BauGB - und der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs - DVO BauGB - i. d. F. vom (GVBl. I S. 259), geändert durch Verordnung vom 23. März 2017 (GVBl. S. 36). Ab dem wird die DVO- BauGB aufgehoben und durch die Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB -AV) ersetzt.
Die Mitglieder dieser Ausschüsse (Gutachter) erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dies gilt auch für im öffentlichen Dienst beschäftigte Gutachter, soweit sie die Gutachtertätigkeiten nicht als dienstliche Angelegenheiten wahrnehmen (§ 20 Abs. 1 S. 3 DVO- BauGB, ab § 23 Abs. 1 S. 3 BauGB -AV).
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|