- HMdF-Erlass vom 09.01.2003 - S 0174 A - 17 - II A 1a -
Eine steuerbegünstigte Körperschaft kann ihr Vermögen einschließlich der freien Rücklage für die Einrichtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes einsetzen. Zu diesem Vermögen zählen nicht die zeitnah zu verwendenden Mittel (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Deren Verwendung für die Einrichtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist gemeinnützigkeitsschädlich.
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