Es ist die Frage gestellt worden, ob Gewinne aus der Veräußerung von Aktien einer inländischen KapGes, deren Wj dem Kj entspricht, bereits dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, wenn das obligatorische Rechtsgeschäft zur Veräußerung der Aktien noch im Jahr 2001 abgeschlossen wird, der Veräußerungserlös aber erst im Jahr 2002 zufließt.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten FinBeh des Bundes und der Länder gilt für die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens Folgendes:
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