OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.06.2006
S 2351 A - 14 - St 211

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.06.2006 (S 2351 A - 14 - St 211) - DRsp Nr. 2008/90383

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 27.06.2006 - Aktenzeichen S 2351 A - 14 - St 211

DRsp Nr. 2008/90383

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber

Zu der Frage, ob Arbeitnehmer, die ein betriebliches Kfz ihres Arbeitgebers auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen, bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen dürfen als bei der Versteuerung des Sachbezugs, stellt die OFD Folgendes klar.

Der Arbeitnehmer kann der Berechnung der Werbungskosten eine größere Entfernung zugrunde legen als der Arbeitgeber bei der Bewertung des Sachbezugs „Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” nach der pauschalen Bewertungsmethode des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0.03-v.H.-Regelung).