Die Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten ist in R 3.26
Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:
Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde ab dem 01.01.2000 die Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen. Begünstigt sind danach drei Tätigkeitsbereiche:
Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit
Nebenberufliche künstlerische Tätigkeit
Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
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