OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.08.2006
G 1425 A - 20 - St 56

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.08.2006 (G 1425 A - 20 - St 56) - DRsp Nr. 2010/80042

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 29.08.2006 - Aktenzeichen G 1425 A - 20 - St 56

DRsp Nr. 2010/80042

Gewerbesteuerliche Behandlung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen durch Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften

Es ist die Frage gestellt worden, wie die gewerbesteuerliche Behandlung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen durch Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften ist. Hierzu gilt Folgendes:

Bestimmte Wohnungs- und Immobilienunternehmen werden im Rahmen ihrer Kerntätigkeiten steuerlich begünstigt, indem sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG von der KSt und nach § 3 Nr. 15 GewStG von der GewSt befreit sind. Unterliegen Wohnungs- und Immobilienunternehmen der GewSt, wird der Gewerbeertrag um die Gewerbeerträge aus der Wohnungsverwaltung bzw. -vermietung gekürzt (sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG).