Nach Rdnr. 38 des o.g. BMF-Schreibens ist § 37b EStG erstmals auf Sachzuwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 gewährt werden.
Nach dem BMF-Schreiben ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2008 enden, das Wahlrecht zur Pauschalierung der Einkommensteuer spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres auszuüben, während für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.7.2008 enden, kein eindeutiger Zeitpunkt benannt wird.
Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder kann für die im Zeitraum vom 1.1.2008 bis 30.6.2008 getätigten Zuwendungen von einer Frist bis zum 28.2.2009 ausgegangen werden. Diese Frist gilt wegen der Veröffentlichung des BMF-Schreibens in 2008 auch für im Kalenderjahr 2007 getätigte Zuwendungen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|