Die aktuell gültige Fassung der Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZustVOFÄ) vom 16.09.2019 ist als offizielle Lesefassung über folgenden Link aufrufbar:
https: //www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-FÄZustVHE2019V8IVZ
Die ZustVOFÄ vom 16.09.2019 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2019 Nr. 18 vom 20.09.2019 (S. 249 ff.) veröffentlicht. Die beigefügte Anlage 1 gibt die Zuständigkeitsverordnung in der ab dem 01.10.2019 gültigen Fassung wieder.
Die ZustVOFÄ vom 16.09.2019 wurde durch die Verordnungen zur Änderung der ZustVOFÄ vom 26.11.2019 (§§ 2 Nr. 22 , 9 Satz 2 und 10 Nr. 2 ) aufgrund der Fusion der bisher selbstständigen Gemeinden Oberweser und Wahlsburg zur Gemeinde Wesertal angepasst, vgl. Anlage 2.
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